Abweichung von der Ausbildungsordnung im Einzelfall - eine Ergänzung der "Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung für (generelle) Ausbildungsregelungen für Behinderte"

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Die Schaffung geigneter Ausbildungsmöglichkeiten für Behinderte ist ein ständiger Diskussionspunkt der Bildungspolitik. Im Mittelpunkt der Erörterung steht der § 48 BBiG. Im Rahmen dieser Problemstellung beteiligte sich das Bundesinstitut für Berufsbildung intensiv an der praktischen Umsetzung der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten. Das Wirkungsfeld reichte von der Entwicklung bundeseinheitlicher Ausbildungsgänge bis hin zur Empfehlung behinderungsbedingter Prüfungsmodifikationen. Eine weitere Möglichkeit der Anpassung der Ausbildungsbedingungen an die besonderen Belange Behinderter wird in der Abweichung von der Ausbildungsordnung im Einzelfall gesehen. Diese Möglichkeit wird im folgenden Beitrag zur Diskussion gestellt. (BIBB-Doku)

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