Unterstützung der Berufsberatung durch die Schule bei der Beschreibung des individuellen Förderbedarfs

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"Eine zentrale Rolle spielt bei der beruflichen Beratung und Eingliederung behinderter junger Menschen die Klärung der Eignung. Die Berufsberatung bedient sich dabei - neben den diagnostischen Elementen des Beratungsgesprächs - insbesondere der Aussagen des Ärztlichen und des Psychologischen Dienstes sowie der Stellungnahmen der abgegebenen Schulen. Die Schulen können - unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - die Beschreibung des individuellen Förderbedarfs und die passgenaue Auswahl geeigneter Massnahmen durch die Berufsberatung unterstützen, wenn sie differenzierte Aussagen zur Motivation, zu den Fähigkeiten, zu Erfahrungen im Rahmen von Betriebspraktika, zu fördernden oder hemmenden Bedingungen des sozialen Umfeldes usw. treffen. Die Beschreibung dieser Merkmale durch die LehrerInnen muss möglichst objektiv erfolgen. Nur dann kann sie die/ der Berufsberater/in in den Entscheidungsprozess einfliessen lassen. Ein neues Instrument dafür sind die Diagnostischen Kriterien ( DIK)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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