Von der Ausnahme zur Regel : Berufsausbildung in Teilzeit nach § 8 BBiG für junge Mütter, junge Väter und Pflegende

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Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz gibt es seit 2005 die Möglichkeit, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit zu verkürzen, wenn junge Menschen Kinder haben oder Angehörige pflegen. Die Umsetzung der neuen Regelung wird zusätzlich zu den Aktivitäten von Kammern, Betrieben, Ländern und Kommunen auch durch Projekte und Netzwerke der am BIBB angebundenen Programme BQF-Transfer des BMBF gefördert und unterstützt. Am Beispiel der Recklinghäuser Arbeitsförderungsinitiative RE/init e.V. wird gezeigt, dass insbesondere Netzwerke geeignet sind, Konzepte zur Teilzeitausbildung zu entwickeln, umzusetzen und zu bewerten. (BIBB-Doku)

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