Qualitätssicherung in der staatlichen Bildungssubvention : Wo steht das AFG?

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In dem Beitrag werden die Grundlagen der Qualitätssicherung von Weiterbildungsmassnahmen und die Kernpunkte der Förderungspraxis skizziert. Seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) hat die Qualitätssicherung drei Entwicklungsphasen durchlaufen: In der ersten Phase (1969- 1975) erfolgte Qualitätssetzung und - sicherung der AFG- geförderten Weiterbildung vor allem über die Professionalisierung, die durch die Abschlüsse angestrebt wurde. In der zweiten Phase (1976-1989) wurde zum einen ein vom Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelter Begutachtungskatalog eingesetzt, zum anderen wurden von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) 1989 Qualitätsstandards für die Fortbildung und Umschulung (FuU-Qualitätsstandards) verabschiedet, die ein umfassendes Qualitätsförderungs- und - sicherungskonzept repräsentieren. Die dritte Entwicklungsphase der Qualitätssicherung ist im wesentlichen geprägt von administrativen Massnahmen mit dem Ziel einer Marktbereinigung, d.h. das bisherige Qualitätskonzept wurde ausgestaltet und durch zahlreiche Einzelregelungen ergänzt. Abschliessend werden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungsinstrumentariums anhand der bisherigen AFG- Standards und internationaler Normen diskutiert und konkrete Vorschläge zur künftigen Qualitätssicherung entwickelt. (BIBB2)

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