Learning and working: Towards new forms of complementary?

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Im September 2003 unterzeichneten die Sozialpartner in Frankreich eine "Vereinbarung über den Zugang zu beruflicher Ausbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (kurz: ANI - Accord National interprofessionnel pour l'Emploi), der als Grundlage für das im Mai 2004 verabschiedete Gesetz zur berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung diente. Durch dieses Gesetz hat sich die Berufsausbildungslandschaft in Frankreich grundlegend verändert, insbesondere im Bereich der alternierenden Ausbildung. Hier wurden die drei bisherigen Vertragsformen ("Ausbildungsvertrag zur beruflichen Orientierung", "Qualifizierungsvertrag" und "Ausbildungsanpassungsvertrag") durch den sog. "Professionalisierungsvertrag" ersetzt. Dieser wird für die Dauer von 6 bis 12 Monaten geschlossen, wobei mindestens 15 % der Vertragszeit bzw. 150 Stunden der Berufsausbildung, z.B. der Vermittlung von Fachkenntnissen, gewidmet sein müssen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie der Professionalisierungsvertrag in 45 verschiedenen Branchen geregelt wurde. (BIBB-Doku)

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