Chancen brauchen Initiative! : Möglichkeiten und Grenzen der Öffnung der Teilzeitberufsausbildung

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Abstract

„Die Ausbildung in Teilzeit ist seit Beginn des Jahres 2020 für alle Personengruppen als Möglichkeit einer regulären Ausbildung eröffnet worden. Mit den Hauptausschussempfehlungen des BIBB erhalten diese Änderungen im Gesetz Hinweise zur Umsetzung und Handhabung in der Praxis. Sie werden mit beispielhaften Rechnungen zur Verlängerung der Ausbildungsdauer, die mit der Teilzeitausbildung zunächst einhergeht, versehen. Gleichzeitig sind hier auch, zum Beispiel für die bisherigen Zielgruppen der Familiensorgenden, die Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer aufgezeigt. Insbesondere für diese Gruppe von Ausbildungsinteressierten ist der zeitlich absehbare Übergang in eine existenzsichernde Beschäftigung wichtig. Insofern ist vor allem die Planungssicherheit von Bedeutung für die Entscheidung, überhaupt eine Ausbildung anzuvisieren. Ein Jahr nach den Empfehlungen des Hauptausschusses blicken Marithres van Bürk-Opahle (Re/init e.V.) und Victoria Schnier (G.I.B. NRW) stellvertretend für das Bundesweite Netzwerk Teilzeitberufsausbildung auf die bisherige Praxis der Anwendung der Neuregelungen und den damit verbundenen Regelungen für Ausbildungsinteressierte mit unterschiedlichen Voraussetzungen.“ (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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