Berufsausbildung behinderter Jugendlicher. Erprobte Hilfs- und Stützmassnahmen
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120408
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Bundesinstitut für Berufsbildung
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Berlin und Bonn
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Abstract
In ausgewählten Berufsbildungswerken, die in der Ausbildung behinderter Jugendlicher eingesetzt werden, wurde ermittelt und geprüft, ob Stützungsmassnahmen in einer betrieblichen Berufsausbildung behinderter Jugendlicher eingesetzt werden. Acht Berufsbildungswerke wurden in die Untersuchung einbezogen: für Lernbehinderte, Körperbehinderte, Blinde und eins für Hör- und Sprachbehinderte. Es stellte sich heraus, dass man behinderte Jugendliche nicht in eine Berufsbildung übernehmen sollte, bevor Ausbildungsanforderungen festgestellt und Massnahmenkataloge ausgearbeitet worden sind. Insgesamt gesehen, liefern die Ergebnisse der Untersuchung zwar eine Beschreibung zentraler pädagogischer Prinzipien, nicht aber Anwendungsmodelle für die betriebliche Berufsausbildung behinderter Jugendlicher. Ziel der Untersuchung war es, in acht ausgewählten Berufsbildungswerken pädagogische und technische Hilfen, die in der Ausbildung von behinderten Jugendlichen eingesetzt werden, zu ermitteln und zu prüfen, ob solche Unterstützungsmassnahmen auch in eine betriebliche Berufsausbildung behinderter Jugendlicher übertragbar wären. Die Erhebungsarbeiten wurden in Form von Expertengesprächen mit den Leitern der Berufsbildungswerke, Mitarbeitern der verschiedenen Fachdienste, Ausbildern, Lehrern und Erziehern durchgeführt. Den Gesprächen lag ein Frageleitfaden zugrunde. Es zeigte sich, dass in den Berufsbildungswerken vielfältige, ineinandergreifende Aktivitäten und Hilfestellungen angeboten werden, es aber schwer möglich ist, einzelne Erfahrungen in eine betriebliche Ausbildung zu übertragen. "Insgesamt gesehen liefern die Ergebnisse der Untersuchung deshalb zwar eine Beschreibung der zentralen pädagogischen Prinzipien, nicht aber 'Anwendungsmodelle' für die betriebliche Berufsausbildung behinderter Jugendlicher. Sie erbringen jedoch Erkenntnisse aus der Bildungsarbeit der Berufsbildungswerke, die sich vor allem in einer Auseinandersetzung mit den Ausbildungsanforderungen für spezifische Behindertengruppen niederschlagen können." (IAB2)