Berufsbildungsstatistik : von der Datensammlung zum Instrument der Politikberatung

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Die Berufsbildungsstatistik hat noch keine lange amtliche Tradition, denn auch im Berufsbildungsgesetz von 1969 wurde diese für Aus- und Fortbildung nach BBiG (Ausbildungsverhältnisse, Umschulungsverhältnisse, Zwischen- und Abschlussprüfungen, Prüfungen in der Aufstiegsfortbildung) nicht gefordert. Bis heute gibt es dort keine einschlägige Rechtsvorschrift. Einige wenige Daten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung wurden z.B. jährlich vom Deutschen Industrie- und Handelstag auf freiwilliger Basis, und zwar seit 1947, dargestellt. In den 60er Jahren dann wurden Eckdaten der Berufsbildungsstatistik beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gesammelt; seit dem Berichtsjahr 1970 erstellte das Bundesbildungsministerium die Datensammlung zur beruflichen Bildung. Die Berichtspflicht wurde erstmals mit dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz von 1976 festgelegt. Gegenwärtig spielen die Ausbildungsplatzbilanzen eine wichtige Rolle, werden sie doch für den Berufsbildungsbericht zur Vorlage im Bundeskabinett benötigt. Die Verfasserin stellt fest, dass sich Berufsbildungsstatistik als Instrument der Berufsbildungspolitik bewährt hat. (BIBB)

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