Überlegungen der KMK zur Weiterentwicklung der Berufsbildung (verabschiedet von der Kultusministerkonferenz am 23.10.1998)

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Beschrieben werden die Positionen zur Weiterentwicklung der Berufsbildung und die erforderlichen Massnahmen zu ihrer Umsetzung. Diese beziehen sich auf eine Neustrukturierung der Ausbildung, auf die Differenzierung nach individuellem Leistungsvermögen sowie auf die Förderung der Lernortkooperation und die Abschlussprüfung. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer Berufsausbildung in Basisberufen als Grundlage eines Berufskonzepts. Merkmale für einen solchen Berufszuschnitt wären eine breite berufliche Handlungsfähigkeit, verbunden mit einer speziellen Vertiefung sowie einer Ausprägung überfachlicher Dispositionen; zugleich wäre der Zusammenhang zwischen Aus- und Weiterbildung zu definieren. Die Ausbildung der Basisberufe in ihrem Kernbereich soll wie bisher bundeseinheitlich geregelt werden, während etwa ein Drittel der Ausbildungszeit für betriebsspezifische bzw. regionalspezifische Akzentierungen genutzt werden kann. Dieser Reformansatz zwingt zu einer neuen Praxis von Lernortkooperation und verlangt zugleich eine Verständigung über Differenzierungsmöglichkeiten in Betrieb und Schule. In der Konsequenz wird eine Änderung der Prüfungsmodalitäten notwendig sein, d.h. die Prüfungen müssen der Flexibilität der Berufsausbildung gerecht werden und stärker auf das Gesamtsystem der Berufsausbildung bezogen sein. (BIBB)

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