Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher vom 25. November 1998 : Richtlinien zur Durchführung des Programms

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Die Bundesregierung hat am 25. November 1998 "Eckpunkte für ein Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher" beschlossen. Ziel des Programms ist es, für 100.000 Jugendliche und junge Erwachsene, die gegenwärtig noch einen Ausbildungsplatz für das laufende Ausbildungsjahr suchen oder arbeitslos sind, kurzfristig Ausbildungsplätze, Qualifizierungsangebote oder mit Qualifizierung verbundene Beschäftigungsangebote bereitzustellen. Die "Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" konkretisieren die Eckpunkte des Sofortprogramms und treten am 1. Januar 1999 in Kraft. In der Beilage sind die Eckpunkte und die Richtlinien zur Durchführung des Programms abgedruckt. (BIBB)

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