Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die Relevanz der Anerkennung mitgebrachter Vorbildung

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160724
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Ein wichtiger Ansatz der "Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule" (GF H) ist die Wertschätzung und Anerkennung des ratsuchenden Menschen, seiner Ziele und seiner bisherigen - insbesondere im Ausland erworbenen - Abschlüsse und Qualifikationen. Mit dem im April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) wurde ein Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen festgeschrieben. Die aktuelle Ausgabe der "Aspekte der Jugendsozialarbeit" hebt das Thema Anerkennung als Teilbereich der Bildungsberatung für Migranten und Migrantinnen besonders hervor und bietet den Akteuren in der Beratung von Migrantinnen und Migranten eine praxisorientierte Handreichung, die zur Orientierung im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Beratungs-, Bewertungs- und Anerkennungsstellen beiträgt. Institutionen mit bundesweiter Relevanz im Bewertungs- und Anerkennungsgeschehen (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), Handwerkskammern und Zentrale Anerkennungsstelle IHK FOSA) stellen ihren Zuständigkeits- und Aufgabenbereich vor. (BIBB-Doku)

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