Stand und Zukunft der Ausbildung in den Pflegeberufen : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/13736)
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Abstract
"Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 16/12256) im Deutschen Bundestag haben die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD auch eine Änderung der Gesetze über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) und in der Altenpflege (AltPflG) beschlossen. Laut den Gesetzesänderungen wird künftig eine abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung in der Gesundheits- und Kranken- bzw. Altenpflege ausreichen. Die Neuregelung bleibt in beiden Gesetzen zunächst bis 31. Dezember 2017 befristet. Nach den neu eingeführten § 27 KrPflG bzw. § 33 AltPflG erstatten die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit bzw. für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen mit der Neuregelung Bericht. Auf dieser Grundlage soll über die gegebenenfalls dauerhafte Einführung der abgesenkten Zugangsvoraussetzungen entschieden werden. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Neuregelung ist während der Befristungsphase weder im Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung vorgesehen." Die Fragesteller fordern die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf, warum sie trotz der massiven Kritik aus Fachkreisen an der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege festgehalten hat. (Vorbemerkung der Fragesteller, BIBB-Doku)