Neu geordneter Ausbildungsberuf Technischer Zeichner/-in
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109165
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Abstract
Technische Zeichner werden aufgrund ihrer Ausbildung für Tätigkeiten im Bereich der Konstruktion in der Hauptsache für die Erstellung von Arbeits- und Fertigungsunterlagen eingesetzt. Bisher beruhte die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner im wesentlichen auf dem Erlass des Bundesministers für Wirtschaft vom 6. Mai 1964; diese Ausbildung ist nur für den Bereich der Industrie geregelt. Am 1.8.1993 soll eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft treten, die Fragen der Ausbildung in Handwerksbetrieben, der CAD- Qualifikationen sowie der beruflichen Fortbildung zusätzlich regeln wird. (BIBB2)