Eine Bildungsverordnung entsteht

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2004 hat der Verband Hauswirtschaft Schweiz entschieden, die Vielzahl der kantonal geregelten Anlehren mit ihren unterschiedlichen Bezeichnungen (Haushaltsgehilfin, Familiengehilfe usw.) durch eine einzige Bildungsverordnung zu ersetzen. Die Verordnung zur "Hauswirtschaftspraktikerin mit eidgenössischem Berufsattest" liegt nun vor und bringt einige Veränderungen mit sich. Hierzu zählen die neuen rechtlichen Grundlagen, ein Bildungsplan für die inhaltlich-fachlichen und überbetrieblichen Ausbildungselemente. Ferner werden alle Lernenden ein Qualifikationsverfahren unter Federführung des Verbandes Hauswirtschaft absolvieren. (BIBB2)

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