Unerwünschter Rat? : Politikberatung durch Berufsbildungsforschung

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Frankfurt/Main

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"Politikberatung ist eine gesetzliche Aufgabe des Bundesinstituts für Berufsbildung. Den Adressaten dieser Beratung, Arbeitgebern und Gewerkschaften, Bundes- und Länderregierungen, dienen die Ergebnisse der Arbeit des Instituts als Entscheidungsvorbereitung oder als Mittel zur Durchführung von Massnahmen der beruflichen Bildung. Bei der Durchführung seiner Forschungsarbeit, die Grundlage der Beratung ist, hat das Institut nach seiner Satzung "einen wissenschaftlichen Beitrag dazu zu leisten, dass 1. die Gegebenheiten und Erfordernisse der Berufsausbildung beobachtet, untersucht und ausgewertet, 2. die Grundlagen der Berufsbildung geklärt, 3. die Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermittelt und an die technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden." Dies bedeutet, dass das Bundesinstitut bei der Ausübung seiner Forschungs- und Beratungstätigkeit ausschliesslich seinen objektiven, gesetzlichen Zielsetzungen verpflichtet ist. Dass es dabei häufig mit Gruppen- oder Politikinteressen kollidiert, liegt in der Natur der Sache." (Autorenreferat)

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