Arbeitsproben in den industriellen Metallberufen: Lernziele und Lerninhalte. Eine Hilfe für die Entwicklung von Arbeitsproben für Abschlussprüfung und Lernerfolgskontrollen

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109698
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Bundesinstitut für Berufsbildung

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Berlin; Bonn

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Am 1.August 1987 ist die neue Ausbildungsordnung für die industriellen Metallberufe in Kraft getreten. Diese Neuordnung bringt einige Veränderungen, so unter anderem die Zusammenfassung einer Vielzahl bisheriger Berufe zu neuen Ausbildungsberufen mit ihren Inhalten und Prüfungsanforderungen, die berufsfeldbreite Grundbildung und die berufs- und fachrichtungsspezifische Fachbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt künftig einheitlich dreieinhalb Jahre. Die praktischen Prüfungen in dieser neuen Ausbildungsordnung umfassen in der betrieblichen Ausbildung erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse sowie im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoffinhalte, soweit sie für die Berufsausbildung wesentlich sind. Ferner sind nach der Ausbildungsordnung je nach Beruf und Fachrichtung Arbeitsproben durchzuführen und-oder Prüfungsstücke anzufertigen. In einer Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung wird der Unterschied zwischen Prüfungsstücken und Arbeitsproben wie folgt dargestellt: Beim "Prüfungsstück" beurteilt der Prüfungsausschuss das Endergebnis, bei der "Arbeitsprobe" auch die Vorgehensweise und gegebenenfalls Zwischenergebnisse. In dieser Veröffentlichung werden die Rahmenbedingungen und die Bestimmungen der prüfungsrelevanten Qualifikationen lernzielkatalogmässig abgehandelt und den Prüfungsanforderungen einzelner Berufe zugeordnet.

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