Abbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik am Beispiel der Fortbildungs- und Umschulungsmassnahmen

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"Die berufliche Weiterbildungsförderung stellt den Kernbereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach dem AFG dar. Die Betrachtung der Entwicklung von Fortbildungs- und Umschulungsmassnahmen und des Förderrechts verdeutlicht die seit Mitte der 70er Jahre erfolgten haushaltspolitisch motivierten Eingriffe des Gesetzgebers. Diese haben mit der 10. und 11. AFG-Novelle einen Höhepunkt erreicht. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die berufliche Qualifikation werden die Weiterbildungschancen vor allem der sog. 'Problemgruppen' immer mehr eingeengt. Angesichts der zunehmenden 'Sockelarbeitslosigkeit' wird die Notwendigkeit einer sozialpolitischen Zielgruppenorientierung herausgearbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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