Praxisbegleitung in der Altenpflegeausbildung aus berufs- und schulrechtlicher Perspektive

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Im Beitrag werden die Ergebnisse einer Untersuchung zur Umsetzung der bundesrechtlichen Bestimmungen zum Altenpflegegesetz in den einzelnen Bundesländern vorgestellt, um das Instrument der Praxisbegleitung näher zu bestimmen und hierdurch Orientierungen für eine zu entwickelnde Pflegedidaktik der Praxisbegleitung zu entwickeln. Ziel der Praxisbegleitung soll die Verbindung von Altenpflegeschule und Altenpflegepraxis sein. Die Aufgaben der Lehrkräfte im Rahmen der Praxisbegleitung können in schülerinnenbezogene und praxisanleiterinnenbezogene Aufgaben unterschieden werden. Die Schülerinnen sind von den Lehrkräften in den Einrichtungen zu besuchen, zu betreuen, zu unterstützen, zu beraten, anzuleiten, zu überprüfen und zu beurteilen. Die Beratung und Unterstützung der Praxisanleitenden soll der Entwicklung pädagogischer Kompetenz dienen. (BIBB-Doku)

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