Rehabilitation und EG-Binnenmarkt

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Der Autor versucht, die Konsequenzen der Vollendung des EG- Binnenmarktes für die Rehabilitation und die Behindertenpolitik einzuschätzen. Er kommt zu dem Schluss: "Die EG besitzt im Bereich der Sozialpolitik, insbesondere auch im Bereich der Rehabilitations- und Behindertenpolitik, nur eine eng begrenzte Kompetenz. Eine Harmonisierung, die diesen Namen verdient und nicht nur marginale Punkte betrifft, ist auf Gemeinschaftsebene in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Auch in der Praxis der EG spielt die Rehabilitations- und Behindertenpolitik keine zentrale Rolle. Wichtige Positionen, wie sie z.B. in der Empfehlung des Rates zur Beschäftigung Behinderter in der Gemeinschaft festgelegt wurden, bieten aber eine gute Ausgangsposition für die weitere Entwicklung. Von den Bereichen, in denen die EG weitergehende Kompetenzen besitzt, sind bedeutsame Ausstrahlungen und Rückwirkungen auf die Rehabilitations- und Behindertenpolitik möglich. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche der Berufsausbildung (berufliche Rehabilitation), der Verkehrspolitik (Führerschein für Behinderte), des freien Dienstleistungsverkehrs (Rehabilitation als Dienstleistung)." (IAB2)

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