Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

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Die Bundesregierung geht in ihren Bericht davon aus, dass das System der Ausbildungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den Förderungssystemen anderer europäischer Staaten eine Spitzenposition einnimmt. Diese Stellung beruht insbesondere darauf, dass das Ausbildungsförderungssystem nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht nur im Inland Chancengerechtigkeit in der Ausbildung gewährleistet, sondern zugleich sowohl für eine Ausbildung im Ausland als auch für die Ausbildung eines Ausländers im Inland beachtliche Förderungsleistungen zur Verfügung stellt. Die Bundesregierung wird jedoch erwägen, in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Paragraph 16 Abs. 2 BAföG festzulegen, dass eine besondere Bedeutung der Auslandsausbildung auch dann anzunehmen ist, wenn der Auszubildenden im zweiten Jahr des Besuchs einer Hochschule im EG- Ausland einen Ausbildungsabschluss erlangen kann. Eine im Bereich der integrierten Studiengänge erforderliche gesetzliche Änderung ist bereits im Entwurf eines 15. BAföG-Änderungsgesetzes enthalten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die weitere Europäisierung der Hochschulausbildung, z.B. eine inhaltliche Angleichung der Studiengänge, auch Konsequenzen für die Ausgestaltung des nationalen Ausbildungsförderungssystems haben wird. (IAB2)

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