Die (rechtlichen) Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte während der Ausbildung

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"Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2005 wurde in § 2 Abs. 3 BBiG die Möglichkeit geschaffen, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu verbringen. Trotz der Vorteile, die ein Auslandsaufenthalt sowohl für Ausbildungsbetriebe als auch Auszubildende mit sich bringt, und der Erleichterung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes, gehen bisher nur rund 2 % der Auszubildenden ins Ausland (Quelle: NA beim BIBB). Der Artikel zeigt die Vorteile von Auslandsaufenthalten auf, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt, wie die deutsche Wirtschaft mit dem Mobilitätsberaterprojekt 'Berufsbildung ohne Grenzen' auf den gestiegenen Beratungsbedarf reagiert." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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