Hochkonjunktur für die Lehrlingsausbildung in Finnland

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Die Zuständigkeit für das berufliche Bildungswesen lag bis vor einigen Jahren ausschliesslich bei den Berufsschulen. Durch das neue Berufsbildungsgesetz von 1993 wurde das Recht zur Lehrlingsausbildung erweitert. Das Ausbildungsangebot gilt für Jugendliche und auch für Erwachsene. Es wurde auf eine grössere Zahl von Berufen ausgedehnt und bietet die Möglichkeit, einen kompetenzbezogenen Prüfungsabschluss zu erwerben. Die Schulen erhielten im Rahmen der Reform grösseren Spielraum zur eigenverantwortlichen Planung von Kursen und Unterrichtsmodulen. Die grösste Herausforderung besteht darin, die Arbeitgeber zu interessieren und zum Engagement zu bewegen. (BIBB)

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