Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent, Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin : Rahmenplan mit Lernzielen

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DIHK

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Berlin

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Aufgrund der Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung zwischen DGB, DAG und den Spitzenorganisationen der Wirtschaft vom Dezember 1996 wurden die Regelungen der zuständigen Stellen zum "Fremdsprachenkorrespondent" in eine neue Rechtsverordnung des Bundes nach § 46 Abs. 2 BBiG überführt. Diese trat am 1. Mai 2000 in Kraft. Für die Tätigkeit des Fremdsprachenkorrespondenten sind vor allem die drei Handlungsbereiche "Übersetzung", "Korrespondenz" und "Mündliche Kommunikation" maßgeblich. Dementsprechend sieht die Prüfung zum "Geprüften Fremdsprachenkorrespondent" diese drei Handlungsbereiche als Prüfungsteile vor. Im ersten Teil des vorliegenden Rahmenstoffplans sind zunächst die verschiedenen Kommunikationssituationen, die den genannten Handlungsbereichen zugrunde liegen, im Detail dargestellt. Des Weiteren werden im ersten Teil die notwendigen Kenntnisse über kaufmännische Grundlagen sowie interkulturelles Hintergrundwissen im Einzelnen aufgeführt. Im zweiten Teil werden die sieben Qualifikationsschwerpunkte der drei Handlungsbereiche beschrieben. (BIBB-Doku)

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