Imageschaden und Qualitätseinbußen konstatiert

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Der Beitrag referiert Ergebnisse einer BIBB-Studie über die Auswirkungen der seit dem 1.8.2003 bis zum 31.7.2008 befristet ausgesetzten Ausbildereignungsverordnung (AEVO) auf die Qualität der Berufsausbildung. Im Bereich aller 81 Industrie- und Handelskammern sowie 54 Handwerkskammern wurden Betriebe und Ausbildungsberater nach ihrem Urteil über die qualitativen und quantitativen Effekte der Aussetzung der AEVO befragt, insbesondere im Blick auf die Ausbildungsqualität. Wo das Ausbildungspersonal nicht über eine AEVO-Qualifikation verfügt, kommt es häufiger zu Prüfungsversagen und und zu einer höheren Abbruchquote. Die Ausbildungsberater konstatieren zu einem hohen Prozentsatz Qualitätsverluste und einen höheren Beratungsbedarf. Sie fürchten einen Imageschaden für das deutsche duale System. Auch hat die Zahl der Konflikte zwischen Auszubildenden und Ausbildern zugenommen. Drei Viertel der Ausbildungsberater sprechen sich für eine Wiedereinführung der AEVO ein, die meisten davon legen Wert auf eine Überarbeitung. Die Aussetzung ermöglichte nur wenigen Betrieben die Ausbildung, die vorher dazu nicht in der Lage waren. Neue Ausbildungsstellen wurden überwiegend in Kleinstbetrieben geschaffen, allerdings nur in relativ geringer Zahl. (BIBB-Doku)

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