Sachstand und Folgen einer Mindestausbildungsvergütung : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Manfred Todtenhausen, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/5713)

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"Die Mindestvergütung für Auszubildende soll bundesweit und über Branchen hinweg einen sozialen Mindeststandard für die Auszubildenden im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes sichern. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die regionale und branchenspezifische Spreizung der Vergütung soll nach unten hin begrenzt werden, und gleichzeitig soll die Attraktivität dualer Berufsausbildungen gestärkt werden. Die Liberalen hatten in ihrer Kleinen Anfrage betont, dass CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hätten, bis zum 1. August 2019 eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz zu verankern. Konkrete Ziele dieser Maßnahme und Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Vergütung seien jedoch nicht genannt worden. Ergebnissen der Berufswahlforschung zufolge seien die Kriterien der Jugendlichen bei der Beurteilung der für sie in Frage kommenden Berufe und Ausbildungsplätze sehr vielfältig. Sie reichten von einer interessanten Tätigkeit über passende Arbeitsbedingungen bis zur sozialen Anerkennung, die der Beruf vermittle. Die sogenannten BA/BIBB-Bewerberbefragungen zeigten, dass sich die meisten Ausbildungsstellenbewerber auch ein möglichst hohes Einkommen, beziehungsweise während der Ausbildung auch schon eine überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütung wünschen. Allerdings gebe es Aspekte, die ihnen im Schnitt noch wichtiger seien. Dazu gehören gute Übernahme-, Arbeitsmarkt- und Aufstiegschancen, sichere Arbeitsplätze und ein gutes Betriebsklima. Auszubildende sollen vor Vergütungen geschützt werden, die flächendeckend und branchenübergreifend sozial-, bildungs- und wirtschaftspolitisch nicht mehr als angemessen angesehen werden können. Die sachgerechte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Gegenstand von laufenden beziehungsweise anstehenden regierungsinternen Beratungen, betont die Bundesregierung." (Textauszug; BIBB-Doku)

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