Bilaterale Verträge: gegenseitige Anerkennung der Diplome

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Die Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Diplome ist Teil der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Sie ist zentral für die Umsetzung des Prinzips des freien Personenverkehrs. Der Schweiz wird der Status eines Mitgliedlandes eingeräumt. Die von ihr attestierten Qualifikationen erlangen damit Gültigkeit im grössten zusammenhängenden Arbeitsmarkt. Dies bedingt aber, dass auch die Schweiz sich öffnet und ausländische Konkurrenten akzeptiert. Der Beitrag beleuchtet die Konsequenzen für das nationale Recht, Geltungsbereich und Auswirkungen der Diplomanerkennung. (BIBB2)

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