Sprungbrett ins Berufsleben
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Abstract
Berufspraktika erhalten in der Schweiz ab 1997 im Rahmen der aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen (AAM) ein grösseres Gewicht. Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht die Möglichkeit für sechsmonatige Berufspraktika in Unternehmen und Verwaltung vor. Voraussetzung ist, dass der Einsatz in Arbeitsgebieten erfolgen muss, die während der Ausbildung zu kurz kamen. Zielgruppe sind Lehrabgänger, die auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle finden. Der Beitrag zeigt Nutzen und Schwachstellen von Berufspraktika auf. (BIBB)