Gemeinsamkeiten in den pflege- und gesundheitsberuflichen Ausbildungen : ein Vergleich der Ausbildungsrichtlinien für Kranken- und Kinderkrankenpflege-, Hebammen-, Logopädie- und Physiotherapieschulen in Nordrhein-Westfalen

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"Seit dem 1.1.2004 sind in Nordrhein-Westfalen für alle staatlich anerkannten Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen Ausbildungsrichtlinien verbindlich vorgeschrieben. Im selben Jahr startete das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Initiative, nach der solche Richtlinien auch für Hebammen-, Logopädie- und Physiotherapieschulen erarbeitet werden sollten. Diese liegen mittlerweile als 'empfehlende Richtlinien' vor und werden derzeit modellhaft erprobt. Im folgenden Beitrag werden die genannten vier Konzepte hinsichtlich Aufbau, Intention, didaktischer Kernelemente und Themenauswahl verglichen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Schnittmenge aller vier Richtlinien größer ist als erwartet. Damit lässt sich die These einer gemeinsamen Didaktik für die Pflege- und Gesundheitsberufe stützen." (Autorenreferat)

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