Umstrukturierung beruflicher Bildung lernbeeinträchtigter Jugendlicher in den neuen Bundesländern

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Abstract

"In der ehemaligen DDR wurde für vorzeitige Abgänger der allgemeinbildenden Schulen und für Abgänger von Hilfs- und anderen Sonderschulen die Möglichkeit geschaffen, Teile von Berufen zu erlernen, eine sogenannte Teilausbildung zu durchlaufen. Diese Teilausbildung wird jedoch nach bundesdeutschem Gesetz nicht als Erstausbildung anerkannt, sondern nur als berufliche Qualifikation. So wurde es für die Berufshilfsschulen der neuen Bundesländer zur dringenden Notwendigkeit, ein den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen angepasstes neues Ausbildungskonzept zu erarbeiten und neue Strukturen der Ausbildung einzuführen. Ziel des Beitrages ist es, über die Umstrukturierung beruflicher Bildung lernbeeinträchtigter Jugendlicher in den neuen Bundesländern zu informieren." (Autorenreferat)

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