Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG)

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"Das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege soll die bundesrechtliche Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege schaffen. Schwerpunkte des Gesetzentwurfes sind: - Ausbildungsregelungen sowohl für den Bereich der Altenpflege als auch für die Altenpflegehilfe; - Schutz der Berufsbezeichnungen; - Einräumung eines Anspruchs auf Ausbildungsvergütung; - Dauer der Regelausbildung: in der Altenpflege drei Jahre, in der Altenpflegehilfe ein Jahr; - Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung; - Verkürzung der Dauer der Altenpflegeausbildung bei bestimmten Vorausbildungen und -tätigkeiten; - Regelung des Ausbildungsverhältnisses; - Finanzierung der Ausbildungsvergütung über die Entgelte der ausbildenden Einrichtungen." (Autorenreferat)

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