Umweltbeauftragte - gibt's die?

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"Auf die titelgebende Frage gibt es für Österreich mindestens zwei Antworten: ja, es gibt in Betrieben 'Umweltbeauftragte'. Allerdings ist ausser der Bezeichnung als solche sonst so ziemlich alles unklar: was sie können (müssen), was sie sollen, wer sie sind etc. Vom Geschäftsführer, der sich selbst ernannt hat, bis zum Hofarbeiter ist jede Variante zu finden. Bisher gibt es noch keine aussagekräftigen Untersuchungen über diesen Ist-Zustand. Die andere Antwort ist: jein. Das heisst, die österreichsiche Rechtsordnung kennt nur ein paar dürftige Ansätze dazu. Es gibt wohl einige Beauftragte, aber nur wenige davon haben die Bezeichnung Umweltbeauftragte verdient, und selbst diese sind sehr rudimentär ausgestaltet. Zu nennen sind hier der Giftbeauftragte nach dem Chemikaliengesetz, der Störfallbeauftragte nach der Störfallverordnung, die Sicherheitsvertrauenspersonen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz, der Strahlenschutzbeauftragte nach dem Strahlenschutzgesetz und der Abwasserbeauftragte nach dem Wasserrechtsgesetz sowie der Abfallbeauftragte nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Lediglich der Giftbeauftragte und der Abfallbeauftragte sind - mit allen Einschränkungen - als Umweltbeauftragte zu bezeichnen. Am Beispiel des Abfallbeauftragten sollen die Dürftigkeit der gesetzlichen Regelung und die Probleme, die das bringt, dargestellt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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