Teilzeitausbildung - rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten

item.page.bibb.id

133521
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.bibb.publisherplace

item.page.bibb.participation

item.page.bibb.citedinbibb

item.page.bibb.researchfocus

item.page.bibb.reviewof

item.page.bibb.citationdr

Abstract

"Berufsausbildung ist grundsätzlich als Vollzeitausbildung ausgerichtet. Aus diesem Grund kann sie z. B. auch nicht neben dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule betrieben werden (BVerwG 25. 2. 1982 - 5 C 1.81 - EzB Nr. 21 zu § 32 BBiG 1969). Hiervon macht der mit Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I, S. 931) neu in das Gesetz eingefügte § 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG insofern eine Ausnahme, als dort die Voraussetzungen für die Absolvierung einer Teilzeitausbildung geregelt sind." Der Beitrag behandelt folgende Fragen: Haben Auszubildende Anspruch auf Teilzeitausbildung? Worauf ist bei der Antragstellung zu achten? Kann die Dauer der Ausbildungszeit bei Teilzeitausbildung verlängert werden? Wirkt sich die Verkürzung der Ausbildungszeit auf die Ausbildungsvergütung aus? (BIBB-Doku)

Description

Keywords

Citation

item.page.bibb.additionallink

Collections

Endorsement

Review

Supplemented By

Referenced By