Teilzeitausbildung - rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten
item.page.bibb.id
133521
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.bibb.publisherplace
item.page.bibb.participation
item.page.bibb.citedinbibb
item.page.bibb.researchfocus
item.page.bibb.reviewof
item.page.bibb.citationdr
Abstract
"Berufsausbildung ist grundsätzlich als Vollzeitausbildung ausgerichtet. Aus diesem Grund kann sie z. B. auch nicht neben dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule betrieben werden (BVerwG 25. 2. 1982 - 5 C 1.81 - EzB Nr. 21 zu § 32 BBiG 1969). Hiervon macht der mit Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I, S. 931) neu in das Gesetz eingefügte § 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG insofern eine Ausnahme, als dort die Voraussetzungen für die Absolvierung einer Teilzeitausbildung geregelt sind." Der Beitrag behandelt folgende Fragen: Haben Auszubildende Anspruch auf Teilzeitausbildung? Worauf ist bei der Antragstellung zu achten? Kann die Dauer der Ausbildungszeit bei Teilzeitausbildung verlängert werden? Wirkt sich die Verkürzung der Ausbildungszeit auf die Ausbildungsvergütung aus? (BIBB-Doku)