Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Beruflichen Bildung nach 1969 - Komplexität, Hindernisse und Chancen
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182952
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Abstract
Der Beitrag widmet sich der Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung zwischen Bund und Ländern aufgrund der jeweils grundgesetzlich formulierten Zuständigkeiten. Das Berufsbildungsgesetz von 1969 beschreibt nur rudimentär die Aufgaben des zweiten Partners der dualen Berufsbildung, der Berufsschule. Dies blieb der Ständigen Konferenz der Kultusminister KMK sowie den sie bildenden Ländern vorbehalten. Aufgrund der geteilten Zuständigkeit ergab sich die Notwendigkeit einer förmlichen und inhaltlichen Zusammenarbeit. (Textauszug; BIBB-Doku)