"Durch unsere Beratung können Berufsbiografien adäquat fortgesetzt werden" : Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

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"Die Krankenpflegerin aus Bulgarien, der Ingenieur aus Syrien, der Arzt aus dem Iran: sie alle kommen aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland, aber stets mit dem Wunsch hier Arbeit zu finden und sich beruflich weiterzuentwickeln. Um diesen Personen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, haben Bund und Länder gesetzliche Regelungen zur Feststellung und Verbesserung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf den Weg gebracht. Seit dem 1. April 2012 haben Zugewanderte durch das Anerkennungsgesetz einen rechtlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für vom Bund geregelte Berufe, also zum Beispiel für die eingangs erwähnten, den der Krankenpflegerin oder des Arztes. Ein Gesetz, das sich in zweifacher Hinsicht auszahlt. Denn zum einen leistet es einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zum anderen bietet es Personen mit Migrationshintergrund die Chance, eine Beschäftigung zu finden, die ihrer beruflichen Qualifikation entspricht. Aber den ausländischen Berufsabschluss anerkennen zu lassen, kann teilweise sehr komplex sein, insbesondere für Personen, die die deutsche Sprache noch nicht gut beherrschen und mit dem deutschen Behördensystem nicht vertraut sind. Seit 2015 erhalten sie deshalb Hilfe." (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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