Berufsausbildung in Teilzeit

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778911
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Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Bonn

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„Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten für eine Berufsausbildung in Teilzeit erweitert. So gilt seitdem: Mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes steht eine Teilzeitberufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf allen Interessenten offen. Von der Neuregelung können jetzt nicht nur Auszubildende, die gleichzeitig ihre Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, sondern insbesondere auch Menschen mit Behinderung oder Leistungssportler profitieren. Die Broschüre informiert über die neuen Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung und bietet einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen an.“ (Hrsg.; BIBB-Doku)

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