Konsequenzen des Ausbildungsbonus : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/8628)
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Abstract
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) definieren den Begriff Altbewerber unterschiedlich. Die BA beabsichtigt, künftig nur noch diejenigen Jugendlichen als Altbewerber zu erfassen, die sich bereits in früheren Jahren um eine Ausbildungsstelle bemüht haben. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke wird dargelegt, dass die Zahl der Altbewerber nach dieser Definition im Jahr 2006 mit 302.000 um gut 80.000 niedriger als die entsprechende Zahl in der BA-Statistik lag. Bislang erfasse die BA in ihrer Geschäftsstatistik die Bewerber als Altbewerber, die die Schule "nicht im aktuellen Schulentlassjahr verlassen haben". Danach habe die Zahl der im Berichtsjahr 2006/2007 gemeldeten Altbewerber zum 30. September 2007 rund 385.000 betragen und über dem Vorjahresniveau gelegen. Mit Blick auf den geplanten Ausbildungsbonus fügt die Regierung hinzu, es sei "möglich, dass Unternehmen, die in den letzten Jahren wenig oder nicht ausgebildet haben, jetzt zusätzlich ausbilden" - und damit nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung berechtigt wären, den Bonus zu erhalten. (BIBB-Doku)