Zweiter Bericht zeigt: Berufspraxis zählt in Verfahren - Potenzial bei Betrieben : ausgewählte Ergebnisse des Berichts zum Anerkennungsgesetz 2015

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Internationalisierung der Berufsbildung

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Das BIBB-Anerkennungsmonitoring untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), wie das Anerkennungsgesetz des Bundes in der Praxis umgesetzt wird und wie sich die vor- und nachgelagerten Prozesse gestalten. Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse des zweiten Berichts zum Anerkennungsgesetz 2015 vor. Seit Inkrafttreten des Bundes-Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 wurden insgesamt 26.466 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt, 15.477 davon im Jahr 2013. Mehr als drei Viertel (77,9 %) bezogen sich wie im Vorjahr auf einen der bundesrechtlich reglementierten Berufe, ganz über-wiegend Ärztin/Arzt (Erteilung der Approbation) und Gesundheits- und Krankenpfleger/-in. Im nicht reglementierten Bereich führten Bürokauffrau/-mann, Industriemechaniker/-in und Elektroniker/-in die Liste der Referenzberufe an. Zu den genauer untersuchten Besonderheiten des Anerkennungsgesetzes gehören die Antragstellung aus dem Ausland und die Berücksichtigung von Berufserfahrung. Beratung erweist sich als unverzichtbare Grundlage für gelungene Anerkennung und wird in hohem Maße in Anspruch genommen. (BIBB-Doku)

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