Arbeits- und Wohnraumprojekte für Straffällige in Niedersachsen
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101131
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Abstract
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert die niedersächsische Justizverwaltung seit 1992 freie Träger der Bewährungs- und Straffälligenhilfe bei der Durchführung von Einzelprojekten der beruflichen Qualifizierung von Strafgefangenen, Probanden der Bewährungshilfe und Strafentlassenen. Ergänzend zu den ESF-Mitteln verfügt die niedersächsische Justizverwaltung ab 1992 über Haushaltsmittel für Projekte der Wohnraumhilfe und des betreuten Wohnens. Der Beitrag beschreibt Struktur und Volumen der Fördermittel und stellt Ziele und Inhalte der Massnahmen dar. (IAB)