Berufsbezeichnungen im Handwerk: ein Plädoyer für pragmatische Festlegungen

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Berufsbezeichnungen im Handwerk sollen möglichst genau auf die ausführenden Tätigkeiten schliessen lassen und darüber hinaus möglichst der Gewerbebezeichnung in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entsprechen. Die Sachverständigen des Bundes haben bei einigen aktuell laufenden Neuordnungsverfahren nach Paragraph 25 HwO beantragt, die Berufsbezeichnungen abweichend von der Gewerbebezeichnung der Anlage A der HwO festzulegen. Dies befördert erneut die Diskussion um eine Novellierung der HwO bzw. deren Anlage A. Um Verzögerungen bei der notwendigen Modernisierung der Berufsausbildung zu vermeiden, sind daher pragmatische Lösungen gefragt. Im Beitrag werden dazu einige Überlegungen zur Diskussion gestellt. (BIBB2)

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