Anerkennung von Abschlüssen durch die KMK
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Abstract
Der Verfasser erläutert die Bedeutung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) vom September 1995 über die Anerkennung des Bildungsmodells "Berufsakademie" (BA) nach dem Typ Baden-Württembergs. Zunächst zeichnet er die Etappen auf dem Weg bis zu dieser Entscheidung nach. Ausführlich geht er auf den Regelungsbereich des KMK-Beschlusses ein. Das Besondere ist, dass die Berufsakademie keine Institution und damit keine rechtliche Erweiterung des deutschen Hochschulwesens darstellt. Im einzelnen nennt er die Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsakademieabschlüsse und deren berufsrechtliche Konsequenzen. Mit der Anerkennung dieser Abschlüsse wurden zugleich Empfehlungen zu einer Gleichbehandlung von Berufsakademie-Absolventen "Diplom (BA)" mit Fachhochschulabsolventen vorgelegt; diese Gleichstellung betrifft nur die Berufsbefähigung, nicht aber die wissenschaftliche Qualifikation der Absolventen. (BIBB)