Der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM) : Funktion und Tätigkeit, aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Rehabilitation

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Der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM) - vormals Ausschuss für Fragen Behinderter (AFB) - beim Bundesinstitut für Berufsbildung berät nach Paragraph 12 des Berufsbildungsförderungsgesetzes das BIBB auf dem Gebiet der beruflichen Bildung behinderter Menschen und hat darauf hinzuwirken, dass deren besondere Belange in der beruflichen Bildung berücksichtigt werden. Der erste Beitrag (KEUNE/FROHNENBERG) gibt einen Überblick über die Aufgaben und Ziele des AFbM und bietet eine Auswahl aktueller Themen und Informationen aus den Jahren 1999 bis 2001. Die weiteren Beiträge der Materialsammlung (KEUNE und FROHNENBERG) berichten über das neue Gesetz zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen, Sozialgesetzbuch IX, die Lehrgangsempfehlung zur "Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen, den Stand des Forschungsprojektes "Analyse von Prüfungsmodifikationen für Menschen mit Behinderungen", Bausteinkonzepte in Arbeit und Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen, die Verzahnung von Aus- und Weiterbildung durch Qualifizierungsmodule. Über den aktuellen Stand der Behindertenausbildung informieren die entsprechenden Kapitel der Berufsbildungsberichte 2001 und 2002 (Auszüge). Ein Anhang mit dem Mitgliederverzeichnis des AFbM und Adressen der Beauftragten der Bundesregierung und der Bundesländer für die Belange behinderter Menschen runden die Materialsammlung ab. (BIBB2)

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