Eine neue "Matura": die Berufsreifeprüfung

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Der Beitrag kommentiert das in Österreich beschlossene Gesetz zur Berufsreifeprüfung. Personen mit Lehrabschluss oder dem Abschluss einer dreijährigen mittleren Schule oder Krankenpflegeschule können eine Berufsreifeprüfung extern ablegen, die zum Besuch tertiärer Bildungseinrichtungen berechtigt. Die Prüfung kann an einer höheren Schule nach Wahl oder an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach einem Vorbereitungslehrgang abgelegt werden und soll als Nachweis der Studierfähigkeit dienen. Nachzuweisen sind neben dem Lehrabschluss oder mittleren Schulabschluss Klausurarbeiten in Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und in einem berufsfeldbezogenen Projekt. (BIBB)

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