Arbeitgeber torpedieren berufsübergreifenden Berufsschulunterricht : DGB-NRW zur Entschliessung der IHK zu Dortmund vom 17. März 1998

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Die Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-Westfalen will den Umfang des Berufsschulunterrichts zugunsten der betrieblichen Arbeitszeiten reduzieren. Sie hat eine Entschliessung gefasst, die einen teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf den berufsübergreifenden Unterricht fordert. Auszubildenden, die über die Fachhochschulreife oder einen höherqualifizierenden Schulabschluss verfügen, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, nur am berufsbezogenen Unterricht teilzunehmen. Das würde nach Ansicht des DGB zur Abschaffung des berufsübergreifenden Unterrichts und zur Benachteiligung leistungsschwächerer Jugendlicher führen, letztlich einer Ökonomisierung der Bildung Tür und Tor öffnen. Im Gegensatz dazu gehen DGB und Gewerkschaften weiter von einem umfassenden Bildungsbegriff auch in der beruflichen Bildung aus. (BIBB)

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