Bachelor Professional - ein Beitrag zur Aufwertung der beruflichen Bildung?

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"Im Mai 2007 hat die Wirtschaftsministerkonferenz in einem Beschluss festgestellt, dass 'eine Reihe hochwertiger, im Wege der beruflichen Bildung erworbener Qualifikationen mit akademisch erworbenen Qualifikationen gleichwertig sind.' Es sei daher gerechtfertigt, Bezeichnungen einzuführen, die diese Gleichwertigkeit dokumentieren. Als Beispiel wird auf den "Bachelor Professional" und den "Master Professional" verwiesen. Das entspricht der Position der Kammerorganisationen, die in diesem Zusatz einen wichtigen Beitrag für eine Aufwertung der beruflichen Bildung sehen. Der HRK-Senat protestierte umgehend und vorhersehbar: Er will die Abschlussbezeichnungen als akademische Abschlüsse geschützt wissen. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stehen diesem Vorstoß reserviert bis ablehnend gegenüber." Der Autor diskutiert die Einführung des Bachelor Professional unter den Gesichtspunkten Rechtslage, Gleichwertigkeit von Abschlüssen, Qualitätssicherung, Wettbewerb zwischen Hochschul- und Fortbildungsabschlüssen und Durchlässigkeit. (Autorenreferat/BIBB)

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