Inklusive Bildung in Deutschland : Länderbericht
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182638
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Bonn
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Abstract
"Vor mehr als zehn Jahren, am 13. Dezember 2006, wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Am 26. März 2009 trat die BRK dann auch in Deutschland in Kraft. Dieses Datum markiert einen Paradigmenwechsel für das deutsche Bildungssystem: Die separierende Beschulung von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist mit den Vorgaben der BRK - und damit mit geltendem Recht - nicht vereinbar. Laut BRK müssen alle Schüler_innen Zugang zu allgemeinbildenden Schulen erhalten, und die Bundesländer haben sich mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, ihr Bildungswesen inklusiv zu gestalten. Was aber ist mit "inclusive education", einer inklusiven Bildung gemeint? Zunächst einmal muss deutlich werden, dass Inklusion und die Verpflichtung zum Aufbau inklusiver Strukturen sich nicht auf die Schule beschränken; aber der Schule kommt bei der Herausbildung einer inklusiven Haltung, bei der Entwicklung unserer Gesellschaft von einer selektiven zu einer inklusiven eine besondere Bedeutung zu." Die vorliegende Publikation zieht Bilanz darüber, inwieweit die Bundesländer ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, ihr Bildungswesen inklusiv zu gestalten. Dazu werden im folgenden Ländervergleich verschiedene Aspekte in den Fokus genommen, die als Bausteine für ein inklusives Bildungssystem gelten können: Statistische Daten zu Förder-, Inklusions- und Exklusionsquoten, die Schulgesetzgebung, politische Konzepte auf dem Weg zur inklusiven Bildung, die Finanzierung sowie qualitative Aspekte inklusiver Bildung, etwa die Lehreraus- und -fortbildung. Ein Kapitel (S. 43ff) widmet sich der "Inklusion in der beruflichen Bildung". (Textauszug; BIBB-Doku)