Das Schulprogramm als Mittel der Qualitätsentwicklung und - sicherung von Schule : dargestellt am Beispiel des Berufskollegs Castrop-Rauxel

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Rechtsgrundlagen für die Entwicklung eines Schulprogramms in Nordrhein-Westfalen sind der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 25.06.1997 und die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) von 1999. Dabei nimmt das Schulprogramm im Rahmen der erweiterten Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung der einzelnen Schule eine Schlüsselposition ein: "Das Schulprogramm beschreibt die grundlegenden Ziele einer Schule, die Wege, die dorthin führen, und Verfahren, die das Erreichen der Ziele überprüfen und bewerten. Es ist damit das zentrale Instrument der innerschulischen Verständigung und Zusammenarbeit, die darauf zu richten sind, die Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit weiterzuentwickeln und auf einem hohen Niveau nachhaltig zu sichern." Der Autor dokumentiert in diesem Beitrag, welchen Weg das Berufskolleg Castrop-Rauxel beschritten hat und weiterhin beschreitet, sich systematisch und systemisch entsprechend weiterzuentwickeln, um eine positiv definierte und überprübare Form von Schulqualität zu erlangen und auf Dauer zu sichern. (BIBB2)

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