Das neue Prüfungskonzept in den Chemieberufen : die gestreckte Abschlussprüfung
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Abstract
Seit 2002 gilt für die neu geordneten Berufe der chemischen und pharmazeutischen Industrie die sog. gestreckte Abschlussprüfung in einer Erprobungsphase nach Paragraph 28 BBiG bis zum Jahre 2007. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die inhaltlichen und strukturellen Neuerungen der Chemieberufe und erläutert exemplarisch die Regelungen in der Erprobungsverordnung zur gestreckten Abschlussprüfung für den Chemielaboranten und für den Chemikanten, wobei auf die sachliche Gliederung der neu geordneten Berufe Bezug genommen wird. (BIBB)