Planungen zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Müller-Gemmeke, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/3267)

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Die Fragesteller (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisieren, dass es in der Ausbildungs- und Arbeitspraxis zu zahlreichen Verstößen gegen das geltende Jugendarbeitsschutzgesetz komme und berufen sich hierzu auf aktuelle Studien. So leisteten laut dem Ausbildungsreport 2010 des Deutschen Gewerkschaftsbundes etwa zwei Drittel der Auszubildenden Überstunden. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, wie die Einhaltung bestehender Jugendarbeitsschutzregeln besser überprüft werden könne, und welche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes jugendlicher Auszubildender und Beschäftigter künftig notwendig seien. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe das Jugendarbeitsschutzgesetz auf möglichen Änderungsbedarf überprüfe. Nach Vorlage des Abschlussberichts dieser Arbeitsgruppe werde die Bundesregierung über das weitere Vorgehen entscheiden. Zur Unterstützung der Arbeitsgruppe sei unter anderem ein Forschungsprojekt "Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen in den Abend- und frühen Nachtstunden" vergeben worden, in dem speziell die Situation Jugendlicher im Hotel- und Gaststättengewerbe beleuchtet werde. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Einbeziehung junger Erwachsener bis zum Alter von 21 Jahren in den Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht erforderlich sei, da es zum Schutz Erwachsener ausreichende Regelungen im Arbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz sowie darüber hinaus spezielle Bestimmungen für Auszubildende, unabhängig von ihrem Alter, im Berufsbildungsgesetz gebe. (BIBB-Doku)

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