Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Förderung des Abschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf durch die Externenprüfungen

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Nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung können Personen im Rahmen der Externenregelung zur Abschlussprüfung für einen anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen werden, ohne eine reguläre Berufsausbildung durchlaufen zu haben. Die Externenregelung zielt vor allem auf Erwerbspersonen mit Berufserfahrung ab. Der nachträglich erworbene Ausbildungsabschluss eröffnet dem einzelnen bei entsprechender Leistung bessere Berufs- und Arbeitsmarktchancen. Der Hauptausschuss gibt Empfehlungen, wie dieser Qualifizierungsweg einem grösseren Personenkreis geöffnet werden kann und welche Hilfen und Unterstützung zum nachträglichen Erwerb eines Ausbildungsabschlusses angeboten werden sollten. (BIBB2)

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