Facharbeiterabschluss und Hochschulreife? : die Abiturklassen in der Berufsausbildung der DDR als Beispiel für Möglichkeiten und Grenzen der Verbindung von Allgemeinbildung und Berufsbildung

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Im Bildungswesen der DDR lassen sich heute drei Grundformen der Verbindung von Allgemeinbildung und Berufsbildung erkennen: "1. Verbindung durch Einbeziehung berufsbezogener Inhalte in die Allgemeinbildung bzw. allgemeinbildender Inhalte in die Berufsausbildung bei Dominanz der jeweiligen Hauptform. 2. Verbindung durch Zusammenfügung von Inhalten und Stoffen allgemeinbildender und beruflicher Art zu einem neuen Stoffgebiet, Lehr- oder Unterrichtsfach. 3. Verbindung durch Zusammenfassung von Bildungsgängen mit dem Ziel, sowohl die allgemeine Hochschulreife (Abitur) wie eine vollgültige Berufsausbildung (Facharbeiterabschluss) zu vermitteln. Bei dieser Kategorie handelt es sich um die Vermittlung einer Doppelqualifikation, wie sie in den Abiturklassen der Berufsausbildung erfolgt. Da im Mittelpunkt der westdeutschen und internationalen Diskussion über die Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung vor allem die doppelqualifizierenden Bildungsgänge stehen und höchst kontrovers darüber gestritten wird, inwieweit bei gleichem zeitlichen Aufwand wie in der Regelschule sowohl die volle berufliche Qualifikation als auch die uneingeschränkte Hochschulreife vermittelt werden könne bzw. ob über die formale Addition hinaus eine Integration der unterschiedlichen Lerninhalte überhaupt möglich sei, soll im folgenden insbesondere diesen Fragen nachgegangen werden. Dabei soll nicht übersehen werden, dass gerade die sozialistischen Länder Osteuropas und vor allem die DDR bei der Lösung dieser Probleme langer Zeit als besonders fortschrittlich galten." (IAB2)

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